Check up 35-Untersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung alle 2 Jahre
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Früherkennung im fünften Sozialgesetzbuch (§§ 25, 26) festgelegt. „Check-up 35“ der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Früherkennung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen dienen. Er steht jedem Patienten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre zu und umfaßt: Anamnese (= gezielte Befragung zur medizinischen Vorgeschichte), körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Cholesterinbestimmung, Urinuntersuchung mittels Teststreifen und Ergebnismitteilung
OK
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.