Ab dem 35. Lebensjahr besteht alle 2 Jahre der Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als gesetzliche Vorsorgeleistung. Regelmäßige Hautuntersuchungen sind wichtig, denn bösartige Hautveränderungen stehen ganz oben in der Krebsstatistik und weisen die höchsten Steigerungsraten auf. Wird die Krankheit rechtzeitig entdeckt und behandelt, ist sie in den meisten Fällen heilbar. Beim Hautcheck erfolgt eine schmerzlose Ganzkörperuntersuchung (sogenanntes Hautscreening) nach auffälligen Muttermalen, Leberflecken und sonstigen Hautveränderungen.
OK
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.