Check up 35-Untersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung alle 2 Jahre

Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Früherkennung im fünften Sozialgesetzbuch (§§ 25, 26) festgelegt. „Check-up 35“ der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Früherkennung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen dienen. Er steht jedem Patienten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre zu und umfaßt: Anamnese (= gezielte Befragung zur medizinischen Vorgeschichte), körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Cholesterinbestimmung, Urinuntersuchung mittels Teststreifen und Ergebnismitteilung